Fahrtenbuch - Historische KFZ
Unser Firmenmitglied Markus Gräf von Histo-Tech GmbH hat uns gebeten die nachfolgende Information bezüglich der §57a-Überprüfung von historisch typisierten Kraftfahrzeugen.

Seit der letzten Novelle der PBStV (Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung) müssen die Fahrtenbücher für historische KFZ bei der §57a-Überprüfung (Pickerl) nicht nur überprüft, sondern auch kopiert und mit dem Gutachten abgeheftet werden.
Ein fehlendes bzw. unvollständig ausgefülltes Fahrtenbuch oder eine Überschreitung der Fahrbeschränkungen stellt einen schweren Mangel dar. Wird deshalb ein negatives Gutachten ausgestellt, wird automatisch die Zulassungsbehörde informiert und ein Strafverfahren gegen den Fahrzeughalter eingeleitet.
Markus Gräf hat zu den Anforderungen an das Fahrtenbuch ein Merkblatt für seine Kunden erstellt, das er uns hier zum Download zur Verfügung stellt.
Bei der §57a-Überprüfung sind die Fahrtenbücher des laufenden und der vorhergehenden vollständigen 2 Jahre (also aktuell z.B. 2023, 2024 und 2025) vorzulegen.











